Wer seit 2016 von T-Online zu einem anderen Internetanbieter (Provider) gewechselt hat, konnte seine @t-online.de zunächst für 6 Monate weiter nutzen. Zusätzlich konnte die bestehende E-Mail-Adresse, die Teil des Vertrags war, durch einen sogenannten Erhaltungsprozess in eine kostenlose T-Online Freemail Adresse umgewandelt werden. Darüber wurden alle betroffenen mittels einer E-Mail informiert. Bis Anfang Mai 2019 war allerdings auch für diejenigen, die den Erhaltungsprozess nicht durchgeführt hatten die Welt noch in Ordnung. Die Telekom hatte die Adressen nämlich über die 6 Monate hinaus einfach weiter laufen lassen.
Nun hat die Telekom jedoch Anfang Mai 2019 alle diese Adressen in einer Bereinigungsaktion auf einen Schlag gelöscht, sodass die Betroffenen auf einmal keine E-Mails mehr abrufen konnten. Wenn man versucht hat, sein Passwort zu rekonstruieren, hieß es, die Adresse sei bei der Telekom nicht bekannt. Wollte man die Adresse neu registrieren hieß es jedoch, dass die Adresse bereits vergeben sei. Hier beisst sich die Katze für die Betroffenen also in den Schwanz.
Das sollten Sie wissen
Laut unseren derzeitigen Informationen sind für alle diejenigen, die nicht mehr Kunde der Telekom sind die Adressen unwiederruflich gelöscht. Auch E-Mails, die nicht auf dem Computer gespeichert sind, sind nicht mehr rekonstruierbar. Wer das Problem hat und noch Kunde bei der Telekom ist, kann über die Service-Hotline die Adresse wieder auf sein Kundenkonto schalten lassen.
Das können Sie tun
- Melden Sie eine neue Adresse mit einem anderen (ähnlichen) Namen bei T-Online oder einem anderen Anbieter an. Informieren Sie anschließend Ihre Kontakte, dass sich Ihre E-Mail Adresse geändert hat.
- Warten Sie die Frist ab (90Tage) und melden Sie anschließend Ihre Adresse wieder neu an.
-
Sie können versuchen über das Formular: “Übertragung oder Löschung der E-Mail-Adresse / Postfach” eine vorzeitige Freigabe de E-Mail Adresse zu erwirken.
- Über folgenden Link können Sie die aktuelle Seite von Telekom Hilft zu diesem Thema abrufen:
https://www.telekom.de/hilfe/aktuelle-meldung/2019-05-02-emailkonten-zugriff
Info: Wenn Ihnen jemand an die gelöschte Adresse eine E-Mail schreibt, erhält er eine automatische Antwort, dass diese Adresse nicht existiert.
Hallo Herr Zastrow,
betr. T-online: e-mail-Adresse. Ich habe auch eine …..t@online Adresse, bin aber seit ca. 5 Jahren bei M-net. Ich fahre also 2-gleisig. Gestern und vorgestern konnte ich meine e-mails nicht aufrufen. Seit heute funktioniert es aber wieder. Meine Frage: was passiert, wenn man schon vor 2016 bei einem anderen Anbieter (M-net) war, aber ….t@online beibehalten hat. M.E. wird T-online doch schon lange von Stroer (oder so ähnlich) betrieben.
Mal schauen, ob meine mail bei Ihnen ankommt.
Herzliche Grüß Inge M.achner
Hallo Inge M.
Punkt 1:
Wer von T-Online zu einem anderen Anbieter wechselt, kann seine T-Online E-Mail Adresse behalten, sofern er innerhalb der ersten 6 Monate einen “Erhaltungsprozess” durchführt. Dazu verschickt T-Online nach der Kündigung eine Mail an alle betroffenen.
Wer den Erhaltungsprozess (bei dem die Vertrags E-Mail-Adresse in eine Free E-Mail Adresse umgewandelt wird) nicht durchführt, muss damit rechnen, dass die Adresse irgendwann gelöscht wird.
Punkt 2:
Das Unternehmen Stroer hat nicht T-Online übernommen, sondern lediglich die Internetseite http://www.t-online.de. Also das Internetportal mit Nachrichten und Werbung.
Danke, da habe ich ja damals alles richtig gemacht, und diese kuriose e-mail von heute vormittag zu löschen ist dann ja auch in Ordnung.
Gruß I. Machner